Gegen den Verkauf des Bethanien-Hauptgebäudes an einen privaten Investor.
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| 23.04.2008 |
Fragestellung des BürgerInnenbegehrens(Unterschriftenliste mit der Fragestellung zum Ausdrucken: PDF) Ich stimme den folgenden Forderungen zu:1. Das Bethanien-Hauptgebäude bleibt in öffentlicher Hand und wird weder an private Erwerber veräußert noch an den Liegenschaftsfonds des Landes Berlin übergeben. 2. Im Bethanien-Hauptgebäude wird ein offenes kulturelles, künstlerisches, politisches und soziales Zentrum verwirklicht. 3. Im Bethanien-Hauptgebäude wird als öffentliche Einrichtung der kulturellen und sozialen Daseinsvorsorge ein interkulturelles EinwohnerInnenforum errichtet, für das zusammenhängend Räume von mindestens 150 qm zur Verfügung gestellt werden. 4. Den derzeitigen Nutzern wird der Verbleib im Bethanien-Hauptgebäude ermöglicht. Für das Hausprojekt "NewYorck" gilt dies unter dem Vorbehalt, dass eine Legalisierung der Nutzung erreicht wird. 5. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nimmt Verhandlungen mit geeigneten gemeinnützigen Trägern auf mit dem Ziel, die Bewirtschaftung und Verwaltung des Bethanien-Hauptgebäudes auf einen dieser Träger zu übertragen. Die Forderungen unter den Ziffern 1., 2., 4. und 5. sind als Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet. Sollte das Bezirksamt den Ersuchen nicht nachkommen, kann die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) die Entscheidung zu den Forderungen 2., 4. und 5. selbst treffen. Sollte eine oder mehrere der Forderungen rechtlich unzulässig sein, bleibt Ihre Zustimmung für die dann verbleibenden zulässigen Forderungen bestehen. Um abstimmen zu können, müssen Sie wahlberechtigt für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg sein. Begründungen:Zu 1. Zu 2. Zu 3. Zu 4. Zu 5. Das Bezirksamt Friedrichshain/Kreuzberg hat die zur Verwirklichung der den Ziff. 1, 2, 4 und 5 gestellten Forderungen folgende Kostenschätzung vorgelegt:"Bei einer Verwirklichung des unter den Ziffern 1,2,4 und 5 verfolgten Anliegens verbleibt das wirtschaftliche Risiko für das Hauptgebäude Bethanien weiterhin bei der öffentlichen Hand (Bezirk/Land Berlin). Dieses Risiko besteht aus den jährlichen Bewirtschaftungskosten mit ca. 1,5 Millionen Euro (einschließlich Betriebskosten von zur Zeit ca. 490.000 Euro und Abschreibung) und den einmaligen Kosten von ca. 3,575 Millionen Euro für die Beseitigung des Instandhaltungsrückstaus, die Vornahme der erforderlichen Umnutzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie die Abtrennung der Medien (z.B. Wasser, Heizung, Strom). Diese Kosten sind ohne zusätzliches Kapital aus den zur Zeit erzielbaren Einnahmen (ortüblicher Mietzins) bei einer Vermietung des gesamten Gebäudes in Höhe von 375.000 Euro (jährlich netto/kalt) auch bei einer Verwaltung durch Dritte nicht zu finanzieren. Hingegen sind im Fall der Veräußerung des Hauptgebäudes für die Eigennutzungen durch den Bezirk Mietzahlungen in Höhe von voraussichtlich ca. 250.000 Euro jährlich (einschließlich Betriebskosten) zu leisten. Diesen Kosten würde auf Seiten des Landes Berlin die Einnahmen aus der Veräußerung (Erbbauzins/Kaufpreis) gegenüberstehen. Das Bezirksamt geht davon aus, dass für die Verwirklichung des unter Ziffer 3 verfolgten Anliegens nur das zeitweilige Zurverfügungstellen eines Raumes im Hauptgebäude anzusetzen sind." Stellungnahme der InitiatorInnen des BürgerInnenbegehren zur Kostenschätzung des Bezirksamtes:Es ist rechtlich nicht eindeutig geregelt, ob die InitiatorInnen an dieser Stelle eine eigene Kostenschätzung veröffentlichen können. Nach Auffassung der Initiative Zukunft Bethanien ist von deutlich niedrigeren Kosten auszugehen. Eine eigene Kostenschätzung finden Sie unter http://www.bethanien.info. |